Donnerstag, 25. Februar 2010

verlaufene überweisung.

Zugegeben, ich habe mich sehr gefreut, als ich auf meinem Konto fast 2.500 Euro entdeckte, die nicht auf meinem Mist gewachsen waren. Nein, leider wollte mir niemand überraschend eine Freude machen und gewonnen habe ich nicht einmal einen Blumentopf. 

Ein Blick auf den Sendenden brachte schnell Erkenntnisse: Die Rechnungsnummer passte nicht zu meinen, der Betrag zu keiner meiner Rechnungen. Der gemeinsame Auftraggeber hatte versehentlich meinen Namen und meine Bankdaten mit denen des Grafikers verwechselt und mich zweimal bezahlt.

Schnell den befreundeten Grafiker angerufen, der kicherte, und auch den Auftraggeber, dem die ganze Sache ein wenig unangenehm war. Fehler passieren, dachten wir uns, die Geschichte ist schnell zu lösen, denn die Bank des Kundens kann den Betrag einfach zurückbuchen.

Leider nicht möglich und das nicht, weil es seit letztem Herbst ein neues Gesetz gibt, so dass Banken nicht mehr verpflichtet sind zu prüfen, ob der Name mit der Kontonummer und der Bankleitzahl übereinstimmt, denn das war in meinem Fall gegeben: Existiert das empfangende Konto, gilt die Überweisung.

Banken und Sparkassen müssen Überweisungen auch nicht zurück- oder widerrufen, sie können, müssen aber nicht. In meinem Fall funktionierte lediglich eine von mir veranlasste Überweisung des fälschlich gezahlten Beitrags zurück an den Auftraggeber, der wiederum eine neue Überweisung an den Grafiker beauftragte. 

Ein ziemliches Durcheinander, das wir drei mit einem gemeinschaftlichen Lächeln beendeten.

wortfeilchen

PS. Mehr Infos zu den neuen Regeln bei Überweisungen und was man bei Fehlbuchungen machen kann, gibt es bei akademie.de.